Charter-Lexikon
Yachtcharter-Begriffe, verständlich erklärt.
Wer Charter verkauft oder Yachten vermarktet, stolpert über Fachbegriffe aus drei Welten: Seefahrt, Reisevertrieb und Vertragsrecht. Dieses Lexikon erklärt die wichtigsten davon in jeweils zwei bis drei Sätzen.
Die drei wichtigsten Begriffe
Operator ist das Unternehmen, das die Yacht betreibt. Vertriebspartner ist das Unternehmen, das den Endkunden betreut und den Charter vermittelt. Die Vermittlungsprovision ist der Anteil am Charterumsatz, den der Vertriebspartner dafür erhält — international meist zwischen 10 und 20 Prozent der Chartergebühr.
Begriffe von A bis Z
- Alternativvorschlag
- Ersatzyacht, die das Charter-Team anbietet, wenn die Wunschyacht belegt ist. Seriöse Vorschläge werden vor der Weitergabe an den Kunden auf Verfügbarkeit und Preis geprüft.
- Anzahlung
- Teilbetrag, der die Buchung verbindlich macht, im Yachtcharter häufig 50 Prozent der Gesamtsumme. Die Restzahlung wird typischerweise wenige Tage bis Wochen vor dem Charter fällig.
- APA (Advance Provisioning Allowance)
- Vorschuss auf laufende Kosten bei längeren Crewed Charters, üblicherweise 20 bis 35 Prozent der Chartergebühr. Daraus zahlt der Kapitän Treibstoff, Hafengebühren, Verpflegung und Getränke; nicht verbrauchte Beträge werden am Ende abgerechnet.
- Bareboat-Charter
- Vermietung einer Yacht ohne Crew. Der Charterer führt das Schiff selbst und benötigt dafür in der Regel einen anerkannten Führerschein sowie Funkzeugnis. In Dubai ist Bareboat bei Motoryachten unüblich; dort dominiert der Charter mit Crew.
- Buchungsbestätigung
- Dokument, das die verbindliche Buchung festhält: Yacht, Termin, Gästezahl, Leistungen und Preis. Sie ist die Grundlage für Anzahlung und Restzahlung.
- Charterer
- Die natürliche oder juristische Person, die den Chartervertrag abschließt und dafür zahlt — nicht zwingend identisch mit den Gästen an Bord.
- Chartergebühr
- Der reine Mietpreis für die Yacht ohne Nebenkosten wie Treibstoffzuschlag, Verpflegung, Hafengebühren oder Sonderausstattung. Sie bildet in der Regel die Basis für die Provisionsberechnung.
- Charterlizenz
- Behördliche Genehmigung, eine Yacht kommerziell zu vermieten. Ohne gültige Lizenz und passenden Versicherungsschutz darf eine Yacht nicht verchartert werden — ein Prüfpunkt bei der Auswahl von Operatoren.
- Crewed Charter
- Charter mit Besatzung. Kapitän und je nach Yachtgröße Deckhand, Steward oder Koch gehören zum Preis. Bei Tages- und Stundencharter in den Emiraten ist dies die Standardform.
- Kapazität
- Zugelassene Höchstzahl an Gästen an Bord, festgelegt durch die Schiffszulassung. Sie ist bindend und lässt sich nicht durch Zuzahlung erhöhen.
- Kaution
- Sicherheitsleistung des Charterers für Schäden und Selbstbeteiligung, meist per Kreditkarte hinterlegt oder als Damage Waiver versichert. Bei Crewed Charters in Dubai häufig entbehrlich, da die Crew das Schiff führt.
- Kundenschutz
- Vereinbarung, dass ein vom Vertriebspartner eingeführter Kunde für einen definierten Zeitraum diesem Partner zugerechnet bleibt — auch wenn der Kunde später direkt anfragt. Grundlage ist ein dokumentierter Nachweis, wer den Kunden wann eingeführt hat.
- Lead
- Eine konkrete Kundenanfrage mit Kontaktdaten und Eckdaten des gewünschten Charters. Der Lead ist die Vorstufe zur Buchung und der Anknüpfungspunkt für den Kundenschutz.
- Liegeplatz
- Fester Platz einer Yacht in einer Marina. Ein- und Ausstieg der Gäste erfolgt dort; Liegegebühren für zusätzliche Häfen können als Nebenkosten anfallen.
- Marina
- Hafenanlage für Sport- und Charteryachten mit Liegeplätzen, Versorgung und Landzugang. In Dubai sind Dubai Marina, Dubai Harbour und Port Rashid die bekanntesten Ausgangspunkte für Charter.
- Mindestbuchungsdauer
- Kürzeste Zeitspanne, für die eine Yacht gechartert werden kann. Sie wird je Yacht und Charterart festgelegt — eine Yacht kann etwa im Stundencharter mindestens drei Stunden und im Wochencharter mindestens sieben Nächte verlangen.
- Nebenkosten
- Alle Positionen neben der Chartergebühr: Treibstoff, Liegegebühren, Catering, Getränke, Wassersportgeräte, Dekoration, Transfers und Sonderwünsche. Sie werden entweder pauschal oder nach Verbrauch abgerechnet.
- Nettorate
- Der Preis, zu dem der Operator eine Yacht an den Vertrieb abgibt. Die Differenz zum Endkundenpreis ist die Marge, aus der Vertriebsprovisionen bezahlt werden.
- Offene Anfrage
- Anfrage ohne festgelegte Yacht: Der Vertriebspartner nennt Datum, Gästezahl, Region und Budget, und das Charter-Team schlägt passende Yachten vor. Sinnvoll, wenn der Kunde flexibel ist oder der Katalog nichts Passendes zeigt.
- Operator
- Das Unternehmen oder der Eigner, das eine Yacht kommerziell betreibt: Crew, Wartung, Versicherung, Zulassung und Verfügbarkeit liegen in seiner Verantwortung. In dieser Rolle wird auch der Preis kalkuliert, zu dem eine Yacht in den Vertrieb gegeben wird.
- Option (Charter-Option)
- Unverbindliche, aber verbindlich terminierte Reservierung eines Zeitraums für einen bestimmten Interessenten. Läuft die Option ab, ohne dass gebucht wird, gibt sie den Termin automatisch wieder frei.
- Provisionsabrechnung
- Zusammenstellung aller in einem Zeitraum verdienten Provisionen eines Vertriebspartners, mit Bezug auf die einzelnen Buchungen. Sie ist die Grundlage der Auszahlung.
- Retail-Charterpreis
- Der Endkundenpreis einer Yacht. Aus ihm wird die Vermittlungsprovision berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Saison
- Zeitraum mit hoher Nachfrage und entsprechenden Preisen. In Dubai liegt die Hauptsaison etwa von Oktober bis Mai; im Mittelmeer von Mai bis September.
- Skipper-Charter
- Zwischenform: Der Charterer mietet die Yacht und bucht zusätzlich einen professionellen Skipper, der das Schiff führt. Sinnvoll, wenn kein eigener Führerschein vorliegt oder das Revier unbekannt ist.
- Split-Provision
- Aufteilung der Provision zwischen mehreren Beteiligten, etwa zwischen Zentralagentur und vermittelndem Vertriebspartner. Üblich ist eine Teilung des Provisionsbetrags nach vorab vereinbartem Schlüssel.
- Stundencharter
- Charter mit einer Mindestdauer von meist zwei bis vier Stunden, typisch für Rundfahrten, Sundowner und kleine Feiern. In Dubai die häufigste Form im Tagesgeschäft, oft entlang der Marina-Skyline und der Palm Jumeirah.
- Tagescharter
- Charter für einen ganzen Tag, meist sechs bis zehn Stunden, häufig mit Badestopps und Verpflegung an Bord. Der Preis liegt üblicherweise unter dem rechnerischen Stundenpreis kurzer Törns.
- Törn
- Eine gefahrene Route beziehungsweise ein Charterabschnitt von der Abfahrt bis zur Rückkehr in den Ausgangshafen.
- Transferzeit
- Fahrzeit vom Liegeplatz zum eigentlichen Ziel, etwa zu einer Badebucht. Sie zählt zur gebuchten Charterzeit und sollte bei kurzen Törns eingeplant werden.
- Umgehungsklausel
- Vertragliche Regelung, die verbietet, den Vermittler bei Folgegeschäften zu übergehen. Wirksam wird sie erst, wenn sich die Einführung des Kunden lückenlos belegen lässt.
- Verfügbarkeitsstatus
- Kennzeichnung eines Zeitraums im Yacht-Kalender. Übliche Stufen sind: verfügbar, auf Anfrage, wird bestätigt, Option gehalten, gebucht und Wartung.
- Vermittlungsprovision
- Anteil des Charterumsatzes, den ein Vertriebspartner für die Vermittlung erhält. Im internationalen Yachtcharter sind je nach Markt und Charterart üblicherweise 10 bis 20 Prozent der Chartergebühr verbreitet; die konkrete Höhe ist Verhandlungssache.
- Vertriebspartner
- Unternehmen, das Endkunden betreut und Charter vermittelt — etwa Reisebüro, Eventplaner, Concierge oder Hotel. Der Vertriebspartner verkauft, betreut den Kunden und erhält dafür eine Provision, ohne selbst eine Yacht zu betreiben.
- White-Label
- Ausgabe von Dokumenten unter der Marke des ausstellenden Unternehmens — mit dessen Logo, Adresse und Bankverbindung, ohne sichtbaren Hinweis auf die verwendete Software.
- Wochencharter
- Klassische Charterform im Mittelmeer und in der Karibik: Buchung von Samstag zu Samstag oder über sieben Nächte, in der Regel mit Crew und einem separaten Budget für Verpflegung und Treibstoff.
- Zentralagentur (Central Agency)
- Agentur, die eine Yacht exklusiv vermarktet und alle Anfragen anderer Vermittler bündelt. Im Gegenzug betreut sie die Vermarktung, Preisgestaltung und Kalenderpflege für den Eigner.
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